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Mobbing und die Folgen im Steuerrecht
Anti-Mobbing-Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar
Das FG Niedersachsen hatte im Juni 2006 über die Frage zu entscheiden, ob Aufwendungen für Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppen und -Veranstaltungen als Werbungskosten abzugsfähig sind. Basierend auf den konkreten Umständen im Einzelfall bejahte das Finanzgericht dies hinsichtlich eines großen Teils der geltend gemachten Aufwendungen. Die gegen die Entscheidung des Finanzgerichts gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts wurde vom BFH als unbegründet zurückgewiesen.
Besuch von Anti-Mobbing-Kursen und Mitgliedschaft in Selbsthilfegruppe
Der Kläger ist als Beamter auf Lebenszeit im höheren technischen Verwaltungsdienst als Amtsleiter tätig. Als er nach einer Neustrukturierung der Verwaltungsorganisation der Stadt, bei der er beschäftigt war, einen neuen Aufgabenbereich bekam, erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen amtsangemessener Beschäftigung.
Eine im Jahr 2000 auf Veranlassung des Dienstherrn durchgeführte amtärztliche Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass weder körperliche noch psychische Erkrankungen bestehen, die der beruflichen Eignung als Amtsleiter entgegenstehen. Eine im Jahr 2001 erhobene Klage auf Schmerzensgeld wegen Verletz...