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Weitreichende Änderungen des EStG und KStG durch das SEStEG
Regelungsfreude des Gesetzgebers bleibt ungebrochen
Obwohl eigentlicher Gegenstand des SEStEG die Neuordnung des Umwandlungssteuerrechts ist, hat das Gesetz auch das EStG und das KStG in wichtigen Bereichen geändert. Neben Folgeänderungen, die durch die Neukonzeption des UmwStG notwendig geworden sind, hat der Gesetzgeber das SEStEG mit Einzeländerungen gespickt, die keinen Zusammenhang mit der eigentlichen Regelungsmaterie aufweisen. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen gegeben, mit denen sich der Rechtsanwender in der Praxis zukünftig konfrontiert sieht.
Folgeänderungen wegen der Abschaffung einbringungsgeborener Anteile
Mit der grundlegenden Reform des Umwandlungssteuerrechts hat auch die Besteuerung der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft eine konzeptionelle Neuausrichtung erfahren. Das Konzept einbringungsgeborener Anteile wurde durch eine nachträgliche Besteuerung der im Zeitpunkt der Einbringung vorhandenen stillen Reserven beim Einbringenden ersetzt. Die Veräußerung der anlässlich der Einbringung erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren führt nunmehr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG dazu, dass die im Zeitpunkt der Ein...