Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 2913/2003 zur Festsetzung eines
Zusatzzolls auf Einfuhren aus den USA
Leitsatz
1. Die Übergangsregelung in Art.
4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 2913/2003 (vom , zur Einführung
zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in
den Vereinigten Staaten von Amerika), wonach Waren, die sich nachweislich zum
Zeitpunkt des „In-Kraft-Tretens” dieser Verordnung bereits auf
dem Weg in die Gemeinschaft befinden und deren Bestimmungsort nicht
geändert werden kann, vom Zusatzzoll nicht betroffen sind, ist gegen den
Wortlaut der Vorschrift dahin auszulegen, dass nicht das
„In-Kraft-Treten” der Verordnung am der
maßgebliche Zeitpunkt ist, sondern dass auf den in Art. 2 Abs. 1 der
Verordnung genannten erstmaligen Anwendungszeitpunkt () abzustellen
ist.
2. Bei einer Beförderung auf dem
Seeweg bedeutet das, dass noch kein Zusatzzoll erhoben werden durfte, wenn die
streitige Ware vor dem auf dem Schiff in den USA verladen worden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1225 Nr. 16 OAAAC-44277
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