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Novelle des Investmentgesetzes beschlossen
Das Kabinett hat den Entwurf für ein Investmentänderungsgesetz beschlossen. Das BMF gibt hierzu bekannt, dass mit einem modernen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen das Investmentänderungsgesetz die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbranche steigern soll, ohne den wichtigen und notwendigen Anlegerschutz zu vernachlässigen. Der Entwurf enthält folgende Maßnahmen:
I. Deregulierung
Das Investmentänderungsgesetz trägt maßgeblich zum Bürokratieabbau im Finanzsektor bei. Die Regelungsdichte wird in einer „Eins-zu-eins”-Anpassung auf die europäischen Harmonisierungsvorgaben zurückgeführt. Allein durch die Aufhebung oder Vereinfachung von bestimmten Informationspflichten wird die Branche von Kosten i. H. von rund 8,0 Mio € entlastet. Durch die vereinfachte Genehmigungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verkürzt sich außerdem die Markteintrittsdauer für neue Produkte.
II. Modernisierung der offenen Immobilienfonds
Der Entwurf verbessert die Rahmenbedingungen für das Produkt „offene Immobilienfonds”. Verschiedene neue Instrumente sollen es dem Fondsmanagement ermöglichen, offene Immobilienfonds auch in schwierigen Markt...