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Verlustbehandlung bei Kapitalgesellschaften und Konzernen in Österreich – ein Überblick
Das österreichische Steuerrecht ähnelt in seinen Grundzügen dem deutschen Steuerrecht. Dadurch sind Parallelen im Gebiet der Verlustbehandlung zu finden. In bedeutenden Bereichen aber – insbesondere der steuerlichen Verlustverrechnung im Konzern – sind die österreichischen Regelungen bereits näher an den EU-rechtlichen Vorgaben, was zu einer Vorreiterstellung in der EU führen kann.
I. Allgemeine Bestimmungen zum Verlustabzug
Körperschaften, die unter § 7 Abs. 3 KStG fallen – dabei handelt es sich vor allem um Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung –, kennen nur eine Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), so dass ein einkunftsartenübergreifender (vertikaler) Verlustausgleich nicht möglich ist.
Der Verlustabzug wird in § 8 Abs. 4 Z 2 Satz 1 KStG geregelt. Die Norm verweist dabei auf § 18 Abs. 6 und 7 EStG, woraus sich ein zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag ergibt, wenn im Jahr S. 486der Verlustentstehung eine ordentliche Buchführung – im Sinne von materiell ordnungsmäßig – vorgelegen hat.
Betragsmäßig greift eine Verlustvortragsgrenze von 75 % ein. Es können im laufenden Wirtschaftsjahr maximal 75 % der Gewinne mit einem Verlustvortrag kompensiert werden (§ 2 Abs. 2b Z 2 EStG), so dass sich eine Mindestbe...