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Pendlerpauschale - BMF ist beigetreten
Das FG Niedersachsen hatte mit Beschluss v. - 7 V 21/07, Az. des BFH: VI B 42/07 in einem Verfahren wegen Lohnsteuerermäßigung 2007 das beteiligte Finanzamt verpflichtet, den Steuerpflichtigen den beantragten Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Dem Beschwerdeverfahren ist das BMF beigetreten.