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Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungsgeschäften
Neuregelung des § 5 Abs. 1a EStG
Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen erfährt die steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungsgeschäften erstmals eine gesetzliche Regelung. Nach dem neu eingefügten § 5 Abs. 1a EStG sind die Ergebnisse der in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Ziel des Gesetzgebers ist die Beseitigung bestehender Unsicherheiten in der steuerbilanziellen Behandlung von Sicherungsgeschäften, die bisher zum ungerechtfertigten Ausweis von Verlusten genutzt werden konnten. Allerdings führt die Gesetzesänderung nicht zu der gewünschten Rechtssicherheit, denn das Gesetz stellt auf die handelsrechtlichen Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ab, ohne eine eigenständige steuerrechtliche Definition zu schaffen. Dabei hat der Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigt, dass es auch handelsrechtlich höchst umstritten ist, unter welchen Voraussetzungen in der Handelsbilanz Bewertungseinheiten zu bilden sind. Diese Unsicherheiten des Handelsrechts werden durch die Neuregelung des § 5 Abs. 1a EStG ins Steuerrecht transportiert.