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Zur Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten
Das BMF hatte mit Schreiben v. gegenüber dem VI. Senat des BFH seinen Beitritt zu den drei Revisionsverfahren (VI R 63/04, VI R 81/04, VI R 13/06) erklärt, in denen es um die Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 12 EStG mit Blick auf das exorbitant hohe S. 1592 Steuerprivileg für Abgeordnete geht (vgl. dazu näher NWB EN-Nr. 1176/2006; Balke, NWB Aktuelles 44/2004; NWB EN-Nr. 60/2007). Nunmehr hat das BMF mit Schriftsatz vom in den drei einschlägigen Verfahren dem BFH ein Rechtsgutachten vorgelegt, das ein Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht im Auftrag des Deutschen Bundestags als dessen Stellungnahme zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung für Abgeordnete des Deutschen Bundestags und zu den einzelnen Fragen verfasst hat, die der BFH in seinen Beschlüssen v. (dazu BStBl 2007 II S. 114) gestellt hatte. Die Stellungnahme des Bundestags ist den Klägern zur Kenntnisnahme übersandt worden. Das BMF hat sich die Stellungnahme des Rechtsgutachters – im Gegensatz zum Bundestag – nicht zu eigen gemacht. Es ist fragwürdig, ob der Bundestag in den BFH-Verfahren überhaupt äußerungsberechtigt ist. Entsprechende Vorschriften fehlen in der FGO.