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Verbraucherrecht | Anrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines Fondsfinanzierungsdarlehens
Unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung hat der XI. Zivilsenat des ) entschieden, dass bei der umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 Haustürwiderrufsgesetz (nun §§ 312 f. BGB) widerrufenen Darlehensvertrags, der mit einem finanzierten Fondsanteilserwerb ein verbundenes Geschäft (vgl. § 9 VerbrKrG) bildet, der Anleger nach Rückabwicklung der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung nicht besser gestellt werden darf, als er ohne diese Beteiligung gestanden hätte. Es entspreche daher der Billigkeit, dass unverfallbare und nicht anderweitig erzielbare Steuervorteile den Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegen die finanzierende Bank in entsprechender Anwendung des schadensersatzrechtlichen Rechtsgedankens der Vorteilsausgl...