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Estland | verbindliche Zusage ab 2008
Im Februar 2007 hat das estnische Parlament eine Gesetzesänderung über die Einführung einer kostenpflichtigen verbindlichen Zusage im Steuerrecht ab dem beschlossen. Steuerpflichtige können nun erstmals für zukünftige Sachverhalte die Erteilung einer verbindlichen Zusage beantragen, sofern die Verwirklichung tatsächlich beabsichtigt ist und es sich nicht um ein Steuersparmodell handelt. Die Zusage bindet nur die Steuerverwaltung und ist innerhalb von 60 Tagen und in Ausnahmefällen von 90 Tagen nach Eingang zu erteilen. Zum Schutz vor Massenanträgen ist die Erteilung kostenpflichtig und es ist eine Gebühr von 12.000 EEK (ca. 770 €) für Gesellschaften und 3.000 EEK (ca. 200 €) für Privatpersonen zu entrichten. Die verbindliche Zusage umfasst aber nicht den Bereich der Verrechungspre...