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Schweden | Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen
Die schwedische Regierung hatte ebenfalls die Einführung der Umkehr der Steuerschuld für das Baugewerbe zum geplant. Die Steuerschuld sollte dabei jeweils auf den Leistungsempfänger übergehen, sofern es sich um Bauleistungen, Tiefbauarbeiten, die Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, die Personalgestellung für Bauleistungen, Installationsarbeiten, Malerarbeiten oder Fußbodenlegearbeiten handelt, die durch Subunternehmer an Bauunternehmer erbracht werden. Betroffen hiervon wären auch ausländische Unternehmen, die derartige Leistungen erbringen oder beziehen. Der Gesetzesentwurf wurde zwar nicht wie geplant zum umgesetzt. Es wird aber erwartet, dass die Regelungen mit Wirkung ab verabschiedet werden.