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Doppelbesteuerung | DBA-Italien: keine Rückfallklausel bei Nichtausübung des ausschließlichen Besteuerungsrechts
▶ Urteil: Nr. 16d des Protokolls zu Art. 24 Abs. 3a DBA-Italien vom enthält keine Rückfallklausel in dem Sinne, dass das Besteuerungsrecht für Einkünfte, die einem ausschließlichen Besteuerungsrecht des Quellenstaats unterfallen, bei Nichtausübung desselben an den Ansässigkeitsstaat zurückfiele (EFG 2007, S. 356).
▶ Hinweis: Streitig war, ob der aus einer formwechselnden Umwandlung einer italienischen Personengesellschaft, an der der unbeschränkt steuerpflichtige Kl. beteiligt war, in eine italienische Kapitalgesellschaft entstandene Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterliegt. Im Streitjahr 1994 galt das UmwStG 1995 noch nicht. Abkommensrechtlich wird die Veräußerung der Beteiligung an einer Personengesellschaft als Veräußerung des ausländischen Unternehmens gewertet (Art. 7 Abs. 1 i. V. mit Art...BStBl II 2004, S. 260