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BMF veröffentlicht Schreiben zur Niedrigbesteuerung bei Beteiligung an irischen Kapitalgesellschaften
Das BMF hat am (IV B 4 - S 1300/07/0020) zur niedrigen Besteuerung i. S. des § 8 Abs. 3 AStG in Fällen einer Beteiligung an irischen Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Nach Tz. 4 des Schreibens vom (IV B 4 - S 1300 - 65/01, BStBl I 2001, S. 243) ist die über den Vorzugsteuersatz von 10 v. H. hinaus gezahlte irische Körperschaftsteuer für Zwecke der Bemessung der Belastungsgrenze nach § 8 Abs. 3 AStG nicht als Steuerbelastung anzusehen. Der BFH hat durch Urteil vom (I R 124/04, BFH/NV 2006, S. 1729-1732) in seinem 1. Leitsatz entschieden, dass die jeweils tatsächlich gezahlte irische Körperschaftsteuer als Ertragsteuer i. S. des § 8 Abs. 3 AStG anzusehen sei. Das Urteil ist insoweit anzuwenden. Die Tz. 4 des Schreibens vom wird deshalb aufgehoben. Die übrigen Teile des Schreibens sind bereits durch das Schreiben vom (IV B 4 - S 1300 - 362/04, BStBl I 2005, S. 28) aufgehoben worden.
Mit der Zulässigkeit der deutschen Abwehrgesetze gegenüber den Nutzern des irischen Niedrigsteuersystems hat sich RA Dr. Jens Hoffmann in IWB 7/2007 befasst (IWB 2007, F. 3 Gr. 1 S. 2231).