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Das Steuerrecht Finnlands 2006/2007
Der finnische Finanzminister Eero Heinäluoma hat am dem Parlament den Haushaltsplan 2007 der Regierung vorgelegt. Hauptziele sind die Stärkung der Beschäftigung und der Finanzkraft der Gemeinden. Zur Erreichung werden eine Reihe von steuerlichen Reformmaßnahmen mit Wirkung zum vorgeschlagen. Im Folgenden werden die Änderungen im finnischen Steuerrecht vom Veranlagungszeitraum 2006 auf 2007 im Hinblick auf einige Grundzüge und Besonderheiten dargestellt.
I. Einkommensteuer
1. Steuerpflicht
Natürliche Personen, die in Finnland einen Hauptwohnsitz unterhalten oder sich dort ununterbrochen mehr als sechs Monate aufhalten, sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Finnische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, gelten für die drei folgenden Jahre weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen damit den Regelungen einer Wegzugsbesteuerung, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass nach dem Wegzug keine festen Anknüpfungspunkte mehr zu Finnland bestehen.
Personen ohne Wohnsitz sind mit ihren in Finnland erzielten Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Entsandte auslän...