Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ansparrücklage nach § 7g EStG bei vorheriger Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen fehlt es gem. nrkr. NWB VAAAC-31095 (BFH-Az.: XI B 173/06, EFG 2007 S. 23) an der Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage (Bezug: § 7g EStG).
Praxishinweise: (1) Das FA hatte die Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. für die Jahre 2002 und 2003 geschätzt. Erst im anschließenden Einspruchsverfahren reichte der bilanzierende Stpfl., ein Steuerberater und Existenzgründer i. S. von § 7g Abs. 7 EStG, die Steuererklärungen sowie die Jahresabschlüsse für 2002 und 2003 ein und wies jeweils eine Ansparrücklage aus. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte weder beim FA noch beim FG Erfolg.
(2) Die Bildung der Ansparrücklage muss in der Buchführung verfolgbar sein. Hierzu gehört, dass die erforderlichen Angaben zu den g...