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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Umweltschutzverpflichtungen

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Arten von Umweltschutzverpflichtungen

Im Zusammenhang mit dem gestiegenen Umweltbewusstsein gewinnt die Behandlung von „Umweltverbindlichkeiten” zunehmend an Bedeutung. Für die Betriebe ergibt sich i. d. R. eine Verpflichtung zur Anpassung von betrieblichen Anlagen an die z. B. geänderten Emissionsbestimmungen (so genannte Neulasten), ferner geht es um die Sanierung von Altlasten. Die i. d. R. auf Gesetzen (z. B. Abfallgesetze des Bundes und der Länder) beruhenden Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Umweltschutz lassen sich wie folgt einteilen:


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Anpassungsverpflichtungen
= Verpflichtung zur Anpassung betrieblicher Anlagen an den neuesten Stand der Technik (→ Rückstellungen: Anpassungsverpflichtungen)
Verpflichtung zur Beseitigung einer Schadstoffbelastung und der Abwehr drohender Gefahren im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern wie z. B. Grund und Boden
Rekultivierungsverpflichtung, Rücknahme- und Beseitigungspflichten

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