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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Rekultivierung

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

Aktuell
  • Mit Urteil vom hat der BFH entschieden, dass Rückstellungen in der Steuerbilanz die handelsrechtlich zulässigen Ansätze nicht überschreiten dürfen. Damit hat der BFH die Verwaltungsauffassung (R 6.11 Abs. 3 EStR) bestätigt.

  • Beim BFH ist ein Revisionsverfahren zu der Frage anhängig, ob für die von einer Deponiebetreiberin gebildete Rekultivierungsrückstellung das in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB auch für die Steuerbilanz maßgeblich ist (Az. IV R 24/19). Im vorinstanzlichen Verfahren hat das entschieden, dass dieses Wahlrecht steuerlich nicht zu berücksichtigen sei und damit die Obergrenze für den steuerlichen Rückstellungswert nicht erhöhen kann.

  • Mit hat der BFH entgegen der Vorinstanz, dem FG Münster, entschieden, dass bei einem Deponiebetreiber in der Nachsorgerückstellung enthaltene Investitionskosten auch dann nach § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG von der Rückstellungsbildung ausgeschlossen seien, wenn die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivierenden Aufwendungen zu keinem Ertrag mehr führen k...

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