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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Altlasten

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Rechtliche Grundlagen

Unter „Altlasten” versteht man eine gefahrenträchtige Verunreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers. Man spricht auch von „Kontamination”. Der Grund der Verunreinigung liegt meist schon viele Jahre zurück und beruht auf einer früheren Produktion oder auf der unsachgemäßen Ablagerung von Abfallstoffen. In aller Regel sind der Verursacher (= Handlungsstörer) der Verschmutzung und der Grundstückseigentümer (= Zustandsstörer) zur Sanierung (Dekontamination) verpflichtet. Die öffentlich-rechtliche Sanierungsverpflichtung kann auf dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht beruhen, aber auch auf Spezialgesetzen, z. B. Umweltschutzgesetze, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Darüber hinaus kann sich eine Verpflichtung zur Dekontamination auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben sowie aufgrund des Nachbarrechts, Deliktsrechts oder Umwelthaftungsgesetzes bestehen.

2. Voraussetzungen für einen Rückstellungsausweis

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