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Rückstellungen: Rekultivierung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Für Kies- oder Gestein abbauende Unternehmen sowie für Betreiber von Deponien ergibt sich häufig aufgrund eines Gesetzes, infolge behördlicher Auflagen oder durch eine vertragliche Abmachung eine Verpflichtung zur Rekultivierung (= Wiederherstellung und Nutzbarmachung des durch die Gewinnung von Bodenschätzen beeinträchtigten Grund und Bodens, Rekultivierungsverpflichtung in Zusammenhang mit der Stilllegung von Deponien). Es handelt sich hierbei in der Regel um eine Verpflichtung zum Auffüllen, Planieren und Begrünen des Geländes.
Liegt am Bilanzstichtag eine derartige Verpflichtung in Zusammenhang mit einem eigenen oder gepachteten Grundstück vor, ist für die entsprechenden Verpflichtungen in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen.
Mit hat der BFH entgegen der Vorinstanz, dem FG Münster, entschieden, dass bei einem Deponiebetreiber in der Nachsorgerückstellung enthaltene Investitionskosten auch dann nach § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG von der Rückstellungsbildung ausgeschlossen seien, wenn die in künftigen Wirtschaftsjahren als...