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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Patentverletzung

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Der Inhaber eines Patents hat für die Dauer der Patentlaufzeit ein Ausschließlichkeitsrecht zur Nutzung der patentierten Erfindung. Verwenden nun andere Unternehmen die Erfindung, wird das Ausschließlichkeitsrecht verletzt. Dem Patentinhaber können hieraus Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung zustehen. Er wird den Mitbewerber auf das Schutzrecht hinweisen, ihn abmahnen oder gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Begeht ein Unternehmen eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung oder verletzt es ähnliche Schutzrechte, muss im Jahresabschluss eine Verbindlichkeitsrückstellung für die drohende Inanspruchnahme durch den Geschädigten ausgewiesen werden.

Hinweis:

Mit der ab dem Wirtschaftsjahr 2018 geltenden Taxonomieversion 6.1 wurde in der E-Bilanz im Bereich der „Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten“ der Posten „Rückstellungen wegen Patent-Urheberrechtsverletzung“ neu eingefügt.

Mit hat der BFH entschieden, dass ein Bilanzierender im Falle eines gerichtlich gegen ihn geltend gemachten Anspruchs (...

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