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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Für Unternehmen bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Bilanzerstellung, Jahresabschlussprüfung und zur Abgabe von Steuererklärungen. Die damit im Zusammenhang anfallenden Aufwendungen gehören wirtschaftlich in das Jahr, für das die Bilanz oder Steuererklärung erstellt wird, so dass in der Handels- und Steuerbilanz Verbindlichkeitsrückstellungen auszuweisen sind. Rückstellungsfähige Aufwendungen sind (vgl. auch H 5.7 Abs. 4 EStH):

  • Externe und interne Kosten für die Aufstellung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts. Soweit eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht, ist m. E. auch hierfür (bei der Konzern-Obergesellschaft) eine Rückstellung zu bilden sowie bei den Tochtergesellschaften ggf. eine Rückstellung für die Anfertigung der entsprechend notwendigen Reporting-Packages.

  • Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer und Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger.

  • Kosten für die Erstellung betrieblicher Steuererklärungen: Gewerbesteuer-Erklärung...

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