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Erbrecht | Keine Pflichtteilsergänzung bei nachträglichem Entgelt für zunächst verschenktes Grundstück
Verlangt der Erblasser, nachdem er ein Grundstück schenkweise übertragen hat, nachträglich dessen Bezahlung und die daraus vom Erwerber bereits gezogenen Nutzungen, steht dem Pflichtteilsberechtigten beim Erbfall kein Ergänzungsanspruch wegen der ursprünglichen Schenkung zu. Im entschiedenen Fall hatte der Sohn des Erblassers auf Pflichtteilsergänzung (§§ 2325, 2329 BGB) gegen die überlebende Ehefrau als Alleinerbin geklagt. Diese hatte durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser der Bezahlung der Immobilie nachträglich zugestimmt. Der Sohn muss die Vertragsänderung gegen sich gelten lassen ( NWB HAAAC-41670). – Anmerkung: Der BGH hält insoweit das , wonach aus Gründen des Gläubigerschutzes die einmal wege...