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Abgrenzung zinsähnlicher Einkünfte vom Vermögenszuwachs
Kurssteigerung nach Zinssatzerhöhung festverzinslicher Wertpapiere nicht als Zinsersatz steuerbar
Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG sind Einnahmen aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen oder sonstiger Kapitalforderungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, wenn bei der Veräußerung Stückzinsen nicht besonders in Rechnung gestellt worden sind oder bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt, allerdings nur soweit sie der auf die Besitzzeit entfallenden Emissionsrendite entsprechen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich das ungewisse Ereignis auf die Verzinsung bezieht. In seiner Entscheidung v. - VIII R 6/05 hatte der BFH über den Verkauf von Down-Rating-Anleihen zu entscheiden und ordnete das ungewisse Ereignis der Vermögensebene zu.
Zinssatz durch ungewisses Ereignis gestiegen
Das Finanzamt sah nach der Veräußerung einer amerikanischen Schuldverschreibung die Bedingung für die Besteuerung des realisierten Kursgewinns als erfüllt an, da er im S. 2Wesentlichen auf die zuvor erfolge Erhöhung des Zinssatzes zurückzuführen war. Die Zinserhöhung war in den Emissionsbedingungen als Folge einer eventuellen Abstufung des „Ratings” des Emittenten durch zwei Rating-Agenturen geregelt. Die Abstufung war aber nicht vorhersehbar und somit ein u...