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Ordnungsmäßigkeit eines Vorsteuervergütungsantrags
Die Sechsmonatsfrist für den Vorsteuervergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG ist eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Für einen ordnungsgemäßen Vergütungsantrag ist gem. § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG die Unterschrift des Unternehmers erforderlich. Die Unterschrift eines Bevollmächtigten ist jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn der Unternehmer nicht i. S. des § 150 Abs. 3 AO an der Leistung der Unterschrift gehindert ist.