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Rückstellungen: Bausparkassen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
A. Abschlussgebühren
Bausparkassen verlangen von ihren Sparern bei Abschluss eines Bausparvertrags eine Abschlussgebühr. Soweit diese im Falle eines Darlehensverzichts zurückzuzahlen ist, muss die Bausparkasse hierfür eine Rückstellung bilden. Einzelheiten finden Sie bei Happe, Rückstellungen: Abschlussgebühren, Rückstellungslexikon NWB HAAAC-42467.
B. Verpflichtung zur Erstellung von Abschlüssen
Bausparkassen sind aufgrund ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, über die Kontenbewegungen des abgelaufenen Jahres auf jedem Konto einen Kontoauszug zu erstellen. Nach der Rechtsprechung handelt es sich hierbei um Aufwendungen, die wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind und für die eine Rückstellung zu bilden ist.
Mehr dazu lesen Sie bei Happe, Rückstellungen: Abrechnungskosten, Rückstellungslexikon NWB NAAAC-42465.
C. Versand von Kontoauszügen
I. Definition und Ansatz
Sofern sich aus den Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen eines Kreditinstituts ergibt, dass dieses zum Versand von Kontoauszügen verpflichtet ist, ohne dass hierfür eine gesonderte Gebühr bere...