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Rückstellungen: Altersfreizeit und Mehrurlaub
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Unter Altersfreizeit versteht man die Arbeitszeitverkürzung bei Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Dabei kann unterschieden werden zwischen der Gewährung von
Altersfreizeit durch Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. § 2a MTV Chemie) und
zusätzlichem Urlaub.
Denkbar ist darüber hinaus auch eine Kombination beider Modelle, also Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit und Gewährung zusätzlichen Urlaubs.
1. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Nach den allgemeinen Grundsätzen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn
das künftige Entstehen einer dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit wahrscheinlich ist,
die Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist und
der Schuldner ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss.
Bei einem schwebenden Geschäft, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, liegt aber eine ungewisse Verbindlichkeit nur vor, wenn das Gleichgewicht der gegenseitigen Leistungsbeziehungen durch Vorleistungen e...