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Teilwertabschreibung und Abzinsung notleidender Bankforderungen aus Kreditverträgen
Das betrifft die Teilwertabschreibung und Abzinsung notleidender Darlehensforderungen einer Bank, die zu ihrem Umlaufvermögen gem. § 340e Abs. 1 Satz 2 HGB gehören. Danach ist wie folgt zu unterscheiden:
Notleidende Bankforderungen aus gekündigten Kreditverträgen, bei denen die Bank nur noch die jeweilige Sicherheit verwerten kann, können auf den Erlös abgeschrieben werden, der aus der Verwertung zu erwarten ist. Dieser Betrag kann zudem abgezinst werden, wenn mit der Verwertung der Sicherheit nicht kurzfristig, sondern erst nach geraumer Zeit zu rechnen ist. Die sich aus der Abzinsung ergebende Wertminderung ist in den Folgejahren durch entsprechende Zuschreibungen bis zum Verwertungszeitpunkt wieder gewinnerhöhend aufzuholen.
Anders verhält es sich bei notl...