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Umsatzsteuererklärung 2006
Die Fließbandtätigkeit des Steuergesetzgebers im Jahre 2006 hat auch vor der Umsatzsteuer nicht Halt gemacht. UStG 2005, UStDV 2005 und Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sind in über 30 Detailpunkten geändert worden, die sich erstmals im Besteuerungszeitraum 2006 auswirken. Die meisten dieser Änderungen sind weniger grundlegender, als vielmehr rechtsbereinigender Natur. Die Erklärungsvordrucke 2006 konnten daher inhaltlich und in der Zeilenabfolge unverändert bleiben. Hinweise dazu, welche Eintragungen in die einzelnen Zeilen der Vordrucke zu machen sind, können wie in den Vorjahren der amtlichen Anleitung USt 2 E und der Rückseite der Anlage UN entnommen werden. In dem nachfolgenden Beitrag werden neben allgemeinen Erläuterungen gezielte Informationen zur Rechtsänderung und -entwicklung im Jahre 2006 gegeben sowie neuere Verwaltungsanweisungen und Urteile kommentiert, die für die Steuerfestsetzung 2006 von Bedeutung sind.
I. Erklärungsfristen
1. Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Für die Umsatzsteuererklärung 2006 gelten grundsätzlich die gleichen Fristen wie für die übrigen Steuererklärungen (allgemeines gesetzliches Fristende , Fristende für die steuerberatenden Berufe ). Die Einzelheiten sind...