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Bilanzierung | Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des sog. „Blockmodells” nach dem Altersteilzeitgesetz
Der BFH hatte mit Urteil v. - I R 110/04 NWB TAAAB-77637 entschieden, dass für Verpflichtungen, im Rahmen einer Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz in der Freistellungsphase einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen, in der Beschäftigungsphase eine ratierlich anzusammelnde Rückstellung zu bilden ist. Wie die Altersteilzeitvereinbarungen in der steuerlichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind, regelt das NWB UAAAC-41644. Danach sind für die Verpflichtungen, in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen, erstmals am Ende des Wirtschaftsjahrs, in dem die Altersteilzeit beginnt, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Bemessungsgrundlage sind die gesamte...BStBl 1999 I S. 959