1. Zur Bildung einer
Ansparrücklage ist es auch im Bereich der Einnahmenüberschussrechnung
erforderlich, dass für jedes einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich
angeschafft oder hergestellt wird, eine gesonderte Rücklage gebildet wird.
Die einzelnen Rücklagen müssen in den Aufzeichnungen jeweils getrennt
behandelt werden und die voraussichtliche Investition muss bei Bildung jeder
einzelnen Rücklage nach Funktion des Wirtschaftsgutes sowie den
voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten so genau bezeichnet
werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene
Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die
Rücklage gebildet wurde.
2. Die erforderlichen Angaben
müssen bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens
bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein, d.h. es dürfen keine
Anhaltspunkte dafür ersichtlich sein, dass entsprechende Aufstellungen
erst nachträglich angefertigt und auf ein Datum vor Einreichung der
Steuererklärung zurückdatiert wurden.
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