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Der Ausgleichsposten nach § 4g EStG bei der Ent- und Verstrickung von Wirtschaftsgütern
Steuerliche und bilanzielle Konsequenzen
Welchen Zweck verfolgt der neue § 4g EStG?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Wie ist der Ausgleichsposten bilanziell zu behandeln?
In Zeiten immer stärker international agierender (auch mittelständischer) Unternehmen ist der Transfer von Wirtschaftsgütern vom Inland in das Ausland und umgekehrt keine Seltenheit. Wenn das Wirtschaftsgut dabei das Vermögen des Stpfl. nicht verlässt, weil es etwa in eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte überführt wird, findet auch kein Gewinnrealisierungsakt statt. Gleichwohl kann es aus Sicht des Fiskus geboten sein, im Zeitpunkt der Überführung auf die in dem Wirtschaftsgut vorhandenen stillen Reserven zuzugreifen, weil das deutsche Besteuerungsrecht anschließend möglicherweise eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Bisher sind diese Fälle lediglich durch Rechtsprechung entschieden und von der Finanzverwaltung auf Basis ihrer eigenen Erlasse behandelt worden. Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom S. 260 ist nun erstmals ein allgemeiner Entstrickungstatbestand ...