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StuB Nr. 7 vom Seite 266

Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in der EU

von Dipl.-Kffr. StB Tina Hubert und Prof. Dr. Holger Hinz, beide Flensburg
Kernaussagen
  • Die Besteuerungssituation bei erbfallbedingter Unternehmensnachfolge ist in der EU sehr unterschiedlich ausgestaltet. Neben Ländern ohne jegliche Besteuerung und solchen mit einer sog. Ersatzerbschaftsbesteuerung existiert derzeit lediglich in 20 EU-Ländern ein Erbschaftsbesteuerungssystem. Bei einem Vergleich der Systeme lassen sich zudem gravierende Unterschiede feststellen. In einigen Ländern wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Übertragung an Familienangehörige zu 100 % von der Steuer befreit, in anderen Ländern dagegen hat der Erwerber grundsätzlich Erbschaftsteuer zu entrichten.

  • In Deutschland, Österreich, Dänemark und Polen ermittelt sich die tarifliche Erbschaftsteuer durch Anwendung eines länderspezifischen Erbschaftsteuertarifs auf die Bemessungsgrundlage „steuerpflichtiger Erwerb”. Die Bemessungsgrundlage „steuerpflichtiger Erwerb” wiederum ergibt sich, indem der Unternehmens(-anteils)nettowert um evtl. landesspezifisch zu gewährende sachliche Freibeträge, sog. Nachlassverbindlichkeiten und persönliche Freibeträge, zu vermindern ist.

  • Das aktuelle deutsche ErbStG benachteiligt alle Un...

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