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Allgemeines | Verzicht auf Darlehenszinsen eines Gesellschafters einer ausländischen Kapitalgesellschaft keine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 4 AStG 1999
▶ Urteil: Der Verzicht auf Zinsen eines Gesellschafters einer ausländischen Kapitalgesellschaft stellt keine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 4 AStG 1999 dar, wenn der Verzicht eigenkapitalersetzenden Charakter hatte. Der Begriff der Geschäftsbeziehung im § 1 Abs. 4 AStG 1999 ist nach der Historie und EG-konform dahin auszulegen, dass bestimmte Arten der Fremdfinanzierung, die sich dem Eigenkapital nähern, nicht hierunter fallen (EFG 2007, S. 92).
▶ Hinweis: Die Klin. war im Streitjahr 1999 an der nach slowakischem Recht errichteten S – einer mit einer inländischen GmbH vergleichbaren Kapitalgesellschaft – mit 25 % beteiligt. Die Anteile an der S gehörten zum Privatvermögen der Klin. Die Klin. stellte der Gesellschaft ungesicherte, mit 9 % p. a. verzinsliche Darlehen aus ihrem Privatvermögen zur Verfügung. Am verzichte die Klin. auf...BStBl II 2002, S. 720BStBl I 2002, S. 1025