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Pflichtteilsrecht soll reformiert werden
Bundesjustizministerin Zypries stellte am die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vor.
Auf viele Erscheinungen wie die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie Patchworkfamilien enthalte das geltende Recht keine zeitgemäßen Antworten. Deshalb sollen das Pflichtteilsrecht modernisiert und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Die geplante Reform soll dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen, der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge am Nachlass auf der anderen Seite gerecht werden.
Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen: S. 1207
1. Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
Ziel der Reform ist die Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers, also seines Rechts, durch Verfügung von Todes wegen über seinen Nachlass zu bestimmen. Dazu sollen die Entziehungsgründe vereinheitlicht werden und künftig für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen Anwendung finden. Darüber hinaus sollen künftig alle Personen geschützt werden, die dem Erblasser, e...