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Bürokratieabbau bei der Anwaltschaft
Das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom ist im BGBl 2007 I S. 358 veröffentlicht worden. Es tritt am in Kraft. Das Gesetz stärkt die Selbstverwaltung der Rechtsanwälte und soll zu weiterem Bürokratieabbau beitragen.
Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück, die dieser im Jahr 2005 beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Auf Anregung aus den Ländern sind künftig die Rechtsanwaltskammern originär für alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihrer Rücknahme und ihrem Widerruf stehenden Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Vereidigung neuer Anwälte zuständig. Ein öffentlich zugängliches elektronisches Register bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern ersetzt die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten. Die Bundesrechtsanwaltskammer führt ein Gesamtverzeichnis sämtlicher in Deutschland zugelassener Anwälte. Die Lokalisation der Anwälte bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird ebenso aufgegeben S. 1206 wie das Zweigstellenverbot. Auch die bisherige fünfjährige Wartezeit zur Zulassung beim Oberlandesgericht und die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof werden g...