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Einkommensteuer | § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG ist nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar
Der , Rewe Zentralfinanz NWB BAAAC-41714, entschieden, dass die deutsche Vorschrift des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG nicht mit der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG in Einklang steht. Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG ist die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus bestimmten ausländischen Quellen eingeschränkt. Sie greift in den Fällen, in denen deutsche Unternehmen Anteile an ausländischen Körperschaften halten, letztere im Ausland dauerhaft Verluste erwirtschaften und deutsche Unternehmen deshalb in Deutschland Teilwertabschreibungen vornehmen wollen. Durch die Regelung soll die Geltendmachung von Teilwertabschreibungen beschränkt werden, wenn die ausländische Gesellschaft Einkünfte ausschließlich oder fast ausschließlich aus sog. passiven Tätigkeiten erzielt. Der EuGH si...