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BBEV Nr. 4 vom Seite 110

Vor- und Nacherbschaft

Erb- und steuerrechtliche Gestaltungen anhand von Fallbeispielen

von Christoph Wenhardt, Brühl

Ende letzten Jahres hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Vorerben bejaht und eine entsprechende Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen ( NWB ZAAAC-32245). Mit der Beschwerde wollte der Kläger erreichen, dass ein Revisionsverfahren zugelassen wird, in dem überprüft werden sollte, ob die in § 6 ErbStG vorgesehene Besteuerung des Vorerben mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der Erbrechtsgarantie vereinbar ist. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses erläutert der folgende Beitrag die Vor- und Nacherbschaft aus erb- und steuerrechtlicher Sicht mithilfe von Fallbeispielen.

I. Hintergrund einer Vor- und Erbschaftsanordnung

Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser verschiedene Ziele verfolgen. Dies können beispielsweise die Folgenden sein:

1.

Das Vermögen des Erblassers soll in der Familie verbleiben und nicht auf fremde Dritte übergehen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der überlebende Ehegatte keine eigenen Verwandten hat, so dass bei dessen Tod der Staat Erbe sein würde (vgl. Götzenberger, Optimale Vermögensübertragung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Herne 2006, S. 229)...

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