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1-%-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs
Bei der 1-%-Regelung handelt es sich um zwingendes Bewertungsrecht
Häufig wird ein Nutzungsentgelt für die private Nutzung des firmeneigenen Kraftfahrzeugs vereinbart. Durch eine solche Vereinbarung kann jedoch die gesetzlich geregelte Bewertung der Privatnutzung nicht ersetzt werden. Dies gilt generell, so dass in den einschlägigen Fällen eine Umstellung der Vereinbarung auf die jetzige rechtliche Beurteilung durch die Rechtsprechung des BFH angezeigt ist.S. 3
Nutzungsentgelt geringer als 1-%-Regelung
Der Entscheidung des BFH lag ein Fall zu Grunde, in dem einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Dieser durfte damit nicht nur dienstliche Fahrten, sondern auch Fahrten für die Wege zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte unternehmen. Nach den hierzu vereinbarten Regelungen, hatte der Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber für die Fahrten zum Dienstsitz eine sog. Kilometerpauschale von 0,80 DM je gefahrenen Kilometer zu entrichten. Für darüber hinaus gesondert genehmigte Privatfahrten sollte diese Regelung ebenfalls gelten. Da nach Auskunft des zuständigen Finanzamts diese Nutzung nicht als Lohn zu versteuern war, unterblieb zunächst eine Erfassung von Arbeitslohn sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch ...