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Neue Entwicklung beim Eigenkapital von Personengesellschaften nach IAS/IFRS
Der Standard IAS 32 zur Eigenkapitalabgrenzung nach IAS/IFRS hat in Deutschland zu erheblichen Problemen bei Personengesellschaften geführt, weil der im Regelfall existierende Abfindungsanspruch der Gesellschafter dazu führt, dass kein Eigenkapital ausgewiesen werden kann (vgl. Pawelzik, BBK F. 20 S. 2103 ). Der IASB hat auf die massive Kritik reagiert und den Entwurf einer Ausnahmeregelung zum Eigenkapital bei Personengesellschaften vorgelegt (ED-IAS 32). Allerdings steht der Eigenkapitalausweis unter bestimmten Bedingungen, die zurzeit diskutiert werden. Dieser Beitrag erläutert, welche Voraussetzungen für den Eigenkapitalausweis vorliegen müssen. Da die Änderung voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2007 verabschiedet wird und daher für Abschlüsse 2006 nicht mehr relevant ist, wird aufgezeigt, wie die Praxis das Problem in der Zwischenzeit lösen kann. S. 382
I. Einführung
Nach IAS 32 ist „Kapital” immer dann als Fremdkapital auszuweisen, wenn die Gesellschaft am Bilanzstichtag vertraglich zur Auszahlung verpflichtet ist (vgl. IAS 32 i. d. F. 2003, anwendbar ab 2005; IAS 32.16 f.). Daher können Personengesellschaften zurzeit kein Eigenkapital ausweisen, denn der den Gesellschaf...