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BBK Nr. 7 vom Seite 401 Fach 30 Seite 1898

Bemessungsgrundlage der AfA nach einer Einlage gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Udo Cremer

Historische Anschaffungskosten oder Einlagewert: Wonach berechnet sich die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Einlage? Diese Übung zeigt, wie sich die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte in der Praxis auswirkt.

I. Sachverhalt und Aufgabe

Der Textileinzelhändler Meier betreibt sein Geschäft in Räumen, die er von seiner Ehegattin gemietet hat, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Herstellungskosten des Gebäudes betrugen 356.000 €; die AfA des Gebäudes bei den Einkünften aus VuV der Gattin betrug insgesamt 192.240 €. Als Händler Meier plötzlich verstirbt, erbt seine Frau das Geschäft und führt es unverändert fort. Als notwendiges Betriebsvermögen gilt das Gebäude mit dem Erbfall als eingelegt; der Wert beträgt unstrittig 680.000 €. Wie berechnet sich die Abschreibung des Gebäudes?

II. Lösung

§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG bestimmt: Bei Wirtschaftsgütern, die nach der Erzielung von Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 1 Nrn. 4 bis 7 EStG) in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhten Absetzungen gemindert werden, die bis zu...

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