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Familienrecht | Zeitliche Beschränkung des Aufstockungsunterhalts
Ist der Unterhaltsberechtigte krankheitsbedingt nur zu einer teilschichtigen Tätigkeit in der Lage, ist er durch den Krankenunterhalt so zu stellen, als würde er ein Einkommen aus einer ihm möglichen vollen Erwerbstätigkeit erzielen. Eine darüber hinausgehende Differenz zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist im Wege des Aufstockungsunterhalts auszugleichen. Der Aufstockungsunterhalt, also der Ausgleich der Differenz zwischen dem Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten und dem ehelichen Lebensstandard, kann auch nach 25-jähriger Ehe zeitlich begrenzt werden, wenn die Einkommensdivergenz der Ehegatten nicht auf ehebedingten Nachteilen beruht und es dem Unterhaltsberechtigten – auch unter Berücksichtigung seines Alters – zumutbar ist, sich dauerhaft auf einen nied...