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Steuerstrafrecht | Reichweite des Informantenschutzes
Mit Beschluss v. 2. 11. 2006 - 8 Qs 110/06 (wistra 2007 S. 78) widerspricht das LG Saarbrücken ausdrücklich der bislang in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Ansicht, derzufolge das Steuergeheimnis i. S. des § 30 Abs. 1 und 2 AO nicht nur die „Verhältnisse” des Steuerpflichtigen oder sonstiger Personen schütze, die steuerrechtlichen Auskunfts- und Mitteilungspflichten unterliegen, sondern auch diejenigen, die ohne Bestehen einer solchen Verpflichtung von sich aus Mitteilungen über mutmaßliche steuerliche Versäumnisse anderer gegenüber der Finanzverwaltung machen, und begründet dies im Wesentlichen damit, dass der Steuergesetzgeber das Steuergeheimnis als Gegengewicht zu den umfassenden steuerrechtlichen Auskunftspflichten verstanden wissen wollte und demgemäß nur auf Personen – ggf. auch D...