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Abgabenordnung | Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
Mit Beschluss v. - 1 BvL 10/02 NWB GAAAC-36599 hatte das BVerfG entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Nach dem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. NWB OAAAC-40875, hier FinMin Baden-Württemberg - 3 - S 0338/51, sind im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. Ferner sind Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), bei denen die §§ 13a, 19a ErbStG in der durch...