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Kindergeldanspruch auch bei Vollzeiterwerbstätigkeit
Änderung der Rechtsprechung zugunsten der Kindergeldberechtigten
Nach ständiger Rechtsprechung entfällt der Kindergeldanspruch in den Monaten der Vollzeiterwerbstätigkeit des Kinds mit der Folge, dass das Kindergeld für die restlichen Monate des Kalenderjahrs in der Regel gewährt werden kann. Der III. Senat des BFH hat diese Rechtsprechung zugunsten der Kindergeldberechtigten weiter modifiziert: Danach entfällt der Kindergeldanspruch für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit nur noch, wenn die Einkünfte und Bezüge einschließlich der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit den Jahresgrenzbetrag überschreiten. Unterschreiten die gesamten Einkünfte und Bezüge des Kalenderjahrs dagegen den Jahresgrenzbetrag, besteht auch für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit der Kindergeldanspruch weiter.
BFH ▶ Urteil v. - III R 15/06 NWB VAAAC-37177. Rechtsgrundlage ▶ § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c, Satz 2 EStG, § 62 Abs. 1 EStG, § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG. Vorinstanz ▶ NWB JAAAB-84644.
I. Sachverhalt
Die volljährige Tochter (T) der Klägerin begann nach Abschluss ihrer Schulausbildung im Oktober 2000 eine Berufsausbildung, die im September 2001 wegen einer Erkrankung unterbrochen wurde. Ab Oktober 2001 war T zunächst ar...