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Kirchensteuer: Steuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
In den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer nach Maßgabe der §§ 40, 40a Abs. 1, 2a und 3 und 40b EStG kann der Arbeitgeber bei der Erhebung der Kirchensteuer zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren wählen. Diese Wahl kann der Arbeitgeber sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift und darüber hinaus für die in den einzelnen Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen. Zu den Verfahren im Einzelnen nimmt der gleich lautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder Stellung. Der Erlass ist erstmals anzuwenden bei laufendem Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird und bei sonstigen Bezügen, die nach dem zufließen.