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IHK-Beitragspflicht für englische Limiteds in Deutschland
Auch eine nach englischem Recht gegründete Limited (Ltd.), die in Deutschland eine Niederlassung un-terhält, ist bereits aufgrund ihrer Rechtsform Pflichtmitglied in der IHK und damit beitragspflichtig. So hat jedenfalls das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Urteil v. - 9 E 793/05 (nrkr.) entschieden. Eine Beitragsfreiheit für Kammermitglieder, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind (§ 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG), kann nicht in Anspruch genommen werden, weil die Limited als Kapitalgesellschaft im „registrar of companies” beim Companies House gelisted ist. Diese Eintragung ist dem deutschen Handelsregistereintrag gleichzusetzen.