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BFH 26.09.2006 X R 1/02, NWB direkt 13/2007 S. 6
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte
Eine anteilige Verlustverrechnung gem. § 2 Abs. 3 Satz 4 EStG ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 32c Abs. 2 EStG bei Ermittlung der gewerblichen Einkünfte nicht vorgesehen. Der auf gewerbliche Einkünfte entfallende Anteil am zu versteuernden Einkommen (gewerblicher Anteil) bemisst sich nach dem Verhältnis der gewerblichen Einkünfte nach § 32c Abs. 2 EStG zur Summe der Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 3 EStG.