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Anrechnungsverfahren nicht europatauglich
Gutschrift auch für ausländische Körperschaftsteuer
Im dem seit Langem mit Spannung erwarteten Urteil v. in der Rechtssache Meilicke hat der EuGH festgestellt, dass der unbeschränkt Steuerpflichtige eine Gutschrift für die Körperschaftsteuer auf seine Dividenden aus anderen EU-Staaten wie aus dem Inland bis zum Jahre 2000 (Wegfall des Anrechnungsverfahrens mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens 2001) beanspruchen kann. Zur Enttäuschung des BMF entschied der EuGH, keine Ausnahme von der allgemeinen Regel der zeitlich unbeschränkten Geltung seines Spruchs zuzulassen. Damit steht ein Anrechnungsanspruch jedem zu, der in der Zeit bis Ende 2000 eine Di-vidende von einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaft bezogen hat, wenn seine Veranlagung noch nicht bestandskräftig geworden ist und er die erforderlichen Nachweise erbringen kann.
Urteil nicht überraschend
In der Sache konnte das jetzige Urteil nicht überraschen. Bereits 2004 hatte der EuGH in der Rechtssache Manninen einem in Finnland unbeschränkt Steuerpflichtigen eine
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Anrechnungsgutschrift auf die durch seine schwedische Dividende ausgelöste finnische Einkommensteuer zuerkannt. Die Höhe d...