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BBK Nr. 3 vom Fach 16 Gr. F Seite 1

Festwert

I. Begriff

Festwert bedeutet: Ansatz von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern

  • mit einer gleich bleibenden Menge und

  • mit einem gleich bleibenden Wert.

II. Zulässigkeit

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleich bleibenden Menge und einem gleich bleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen (§ 240 Abs. 3 HGB).

Zulässig ist die Festwertbildung nur für bestimmte Vermögensgegenstände:


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Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Rohstoffe
Hilfsstoffe
Betriebsstoffe

Von den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens dürfen nur die Sachanlagen, also nicht die immateriellen Anlagegegenstände und die Finanzanlagen, mit einem Festwert angesetzt werden. Bei den Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens kommen nur bestimmte Gruppen der Vorräte, nämlich die Rohstoffe, die Hilfsstoffe und die Betriebsstoffe, für einen Ansatz zum Fes...

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