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Einlagen früherer Wirtschaftsjahre bei Ermittlung ausgleichsfähiger Verluste gem. § 15a EStG
Eine zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos vom Kommanditisten erbrachte Einlage ist gem. nrkr. NWB TAAAB-87853 (BFH-Az.: IV R 28/06, EFG 2006 S. 1833) außerhalb des Kapitalkontos als besonderer Korrekturposten festzuhalten, soweit die Einlage in dem betreffenden Wirtschaftsjahr nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht worden ist. In den folgenden Wirtschaftsjahren sind Verlustanteile des Kommanditisten dann bis zum Verbrauch dieses Korrekturpostens als ausgleichsfähig zu qualifizieren, selbst wenn dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Soweit im Jahr der Einlage auch Entnahmen vorgenommen wurden, ist der Korrekturposten nur im Umfang des Saldos zwischen Einlagen und Entnahmen zu bilden (Fortentwicklung des BStBl 2004 II S. 359